Mein Geld: Die-Presse-Redakteurin Susanne Bickel klärt über Schulden auf.

Raus aus den Schulden, aber wie?

Mein Geld

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© Pexels/ Cottonbro

Immer öfter verschulden sich junge Menschen. Manchmal liegt der letzte Ausweg in einem Insolvenzverfahren. Diese Schuldenfreiheit hat aber einen hohen Preis.

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Selten war es so einfach, Schulden anzuhäufen wie derzeit. Sei es mit „Buy now pay later“-Finanzierungen, die sich bei Onlinekäufen geradezu aufdrängen, oder durch Überziehung des Bankkontos. Vor allem junge Menschen geraten oft in eine finanzielle Schieflage. Das liegt nicht nur an der Konsumlust. Die Preise für Energie sind seit zwei Jahren deutlich höher als zuvor, die Lebenshaltungskosten generell gestiegen, und nach der Covid-Pandemie hatten viele Menschen ihr finanzielles Polster aufgebraucht.

Krisen schlagen sich oft erst zwei, drei Jahre später in den Zahlen nieder. Aber auch Menschen mit genügend Rücklagen wird es derzeit leicht gemacht, den Blick über die finanzielle Situation zu verlieren. Denn wenn die Bonität stimmt, werden beim Kauf unverzüglich Null-Prozent-Finanzierungen angeboten. Diese Kredite müssen auch dann weiterbezahlt werden, wenn etwa das gekaufte Handy schneller wieder Geschichte ist als geplant war.

Mehr junge Menschen von Privatkonkurs betroffen

Das gab der KSV 1870 jüngst in deren Insolvenzstatistik bekannt. Laut der Analyse ist der Anteil der Personen unter 25 Jahren, die im abgelaufenen Jahr 2023 eine Privatinsolvenz eröffnet haben, von 4,7 auf 6,3 Prozent gestiegen. Bei den 25- bis 40-Jährigen liegt der Anteil nun sogar bei fast 40 Prozent.

Auch die Schuldenhöhe ist in diesen beiden Gruppen stark gestiegen: Bei den unter 25-Jährigen liegt der Schnitt bei knapp 60.000 Euro pro Person, in der Altersgruppe darüber sind es im Schnitt 74.000 Euro. Damit Verbraucher:innen den Überblick nicht verlieren, wurde von der EU kürzlich die Verbraucherkreditrichtlinie eingeführt. Klingt kompliziert, aber das Ziel ist einfach: Kund:innen sollen beim Abschluss genau über die endfällige Summe informiert werden. Betroffen sind Banken und Onlineplattformen, die kleine Summen verleihen.

Schuldnerberatung kann bei Schulden helfen

Wichtig ist, dass auch sämtliche Anbieter:innen mit einer „Buy now pay later“-Variante dazu verpflichtet sind. Grundsätzlich gilt: Wer finanzielle Probleme hat, sollte den Weg zu einer Schuldnerberatung auf sich nehmen. Diese sind in ganz Österreich kostenfrei verfügbar. Gemeinsam mit der Beratungsstelle verschafft man sich einen Überblick über die finanzielle Lage, und die Beratungsstelle übernimmt auch die Kommunikation mit den Gläubiger:innen. Damit wird den Schuldner:innen auch oft psychischer Druck genommen.

Die staatlich anerkannten Schuldnerberatungen beraten im öffentlichen Auftrag und werden mit öffentlichen Geldern finanziert. 2022 waren dies insgesamt 17,75 Millionen Euro, der Großteil davon kommt von den Ländern selbst, rund sieben Prozent vom Arbeitsmarktservice (AMS) und fast sechs Prozent aus öffentlichen Fördermitteln.

Vor allem der Mittelstand zögert aber oft lange, bevor die Schuldnerberatungaufgesucht wird. Diese Klientel kontaktiert vorzugsweise noch eine:n Vermögensberater:in oder Bankberater:in. Um dieses Problem zu umgehen, hat beispielsweise die Schuldnerberatung Oberösterreich eine Budgetberatung ins Leben gerufen: Diese wendet sich an Menschen, die noch nicht überschuldet sind.

Letzter Ausweg Privatkonkurs

Wenn aber auch das nicht mehr hilft, gibt es noch einen letzten Ausweg: ein Insolvenzverfahren, besser bekannt als der Privatkonkurs. Aber was passiert bei einem Privatkonkurs? Erst einmal gilt: Es gibt keine bestimmte Höhe der Schulden, ab der es ratsam oder zwingend ist, Privatkonkurs anzumelden. Voraussetzung für die Insolvenzeröffnung ist aber die Zahlungsunfähigkeit. Die liegt dann vor, wenn der:die Schuldner:in nicht mehr in der Lage ist, die offenen Verbindlichkeiten zu bedienen.

Dabei ist es auch ganz egal, wie viel Vermögen oder Einkommen zur Verfügung steht – das in der Insolvenzverordnung geregelte Verfahren ermöglicht es, grundsätzlich innerhalb von drei Jahren schuldenfrei zu werden. Unmittelbar nach der Eröffnung des Verfahrens kommt es zur ersten Erleichterung

Es fallen keine weiteren Zinsen auf die Schulden an. Quote via Plan. Anschließend gibt es zwei Varianten: Die erste Möglichkeit ist, dass mit einem Zahlungsplan entschuldet wird: Der:die Schuldner:in bietet den Gläubiger:innen dabei mindestens eine Quote an, die der eigenen Einkommenslage in den folgenden drei Jahren entspricht. Die Laufzeit darf sieben Jahre nicht übersteigen. Voraussetzung ist: Alles, was der:die Schuldner:in besitzt, wird dabei zu Geld gemacht.

Die zweite Variante ist das Abschöpfungsverfahren. Dabei bleibt dem:der Schuldner:in aber nur noch das Allernötigste zum Leben. Diese Variante ist nur dann möglich, wenn der angebotene Zahlungsplan abgelehnt wurde. Das passiert etwa dann, wenn einer der Gläubiger:innen davon ausgeht, dass außerordentliche Zahlungen in den nächsten drei Jahren anfallen.

Denn in ein Abschöpfungsverfahren fallen auch Schenkungen oder Erbschaften. Oder wenn die vorgeschlagene Quote zu niedrig ist. Sollte der:die Schuldner:in zu diesem Zeitpunkt arbeitslos sein, ist die Person übrigens verpflichtet, sich aktiv um eine neue Stelle zu bemühen. Nach Abschluss des Verfahrens ist der:die Schuldner:in in der Regel schuldenfrei. Das bietet auch eine einmalige Chance: Anschließend kann die Person finanziell ganz von vorn beginnen.

Informationen im Überblick

  • Privatkonkurs
    Kann ein:e Schuldner:in die fälligen Schulden nicht mehr innerhalb einer angemessenen Frist bezahlen, ist er:sie zahlungsunfähig. In den meisten Fällen kann die Person mit einem privaten Insolvenzverfahren, einem sogenannten Privatkonkurs, entschuldet werden.
  • Zahlungsplan
    Der Zahlungsplan wird in der Tagsatzung beschlossen. In einem Zahlungsplan ist festgehalten, wie der:die Gläubiger:in die Entschuldung vornehmen will: Die angebotene Quote muss dabei der Einkommenslage entsprechen.
  • Abschöpfungsverfahren
    Wenn ein Zahlungsplan mangels Zustimmung der Gläubiger:innen nicht zustande kommt, tritt das Abschöpfungsverfahren in Kraft. Gründe für eine Ablehnung des Zahlungsplans ist, dass beispielsweise die angebotene Quote zu gering erscheint.

Text von Susanne Bickel, Finanzexpertin in Kooperation mit „Die Presse“. Gemeinsam mit Beratungsstellen
kann man sich einen guten Überblick verschaffen. Mehr zum Thema findest du im Podcast unter:  diepresse.com/podcast

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