Viele Eltern lassen schon kleinen Kindern Ohrlöcher stechen, manchmal sogar Babys. Ältere Mädchen fragen oft selber danach, allerdings handelt es sich bei Ohrlächern mehr als nur um äußerlichen Schmuck.
Ohrlöcher bei Minderjährigen gelten als Körperverletzung
Kinderärzte sehen Ohrlöcher bei Kindern als Risiko: "Ohrlochstechen, Tätowierungen und Piercings bei Minderjährigen sind aus unserer Sicht Körperverletzung", sagt der deutsche BVKJ-Ehrenpräsident Wolfram Hartmann aus T-Online. Dabei geht es um die Verletzung körperlicher Integrität. Ärzte sehen das Stechen von Ohrlöchern bei Minderjährigen als Körperverletzung, da die Kinder nicht selbst einwilligen können. Ab 14 sind Kinder strafmündig und können selbst entscheiden - legal ist das Stechen von Ohrlöchern oder Piercings trotzdem nur mit Einwilligung der Eltern.
Wunden heilen nicht immer gut
Bei Ohrlöchern stellt sich vor allem die Frage der Notwendigkeit, denn ist es hauptsächlich Schmuck, der den Eltern gefällt. Manchmal verheilen die Wunden aber nicht gut, im schlimmsten Fall kann das Ohrläppchen verfaulen.
Die Risiken beim Ohrlochstechen:
- Verschlucken: Kleine Kinder können am Ohrläppchen herumspielen, und Kleinteile, die sich lösen, verschlucken.
- Hygiene: Ohrlochpistolen sind nicht medizinisch einwandfrei sterilisiert und können Krankheitserreger in offene Wunden bringen.
- Schießen: Das Schießen mit der Ohrlochpistole ist weit verbreitet, aber nicht ideal. Das Gewebe wird weniger mit dem Stechen einer sterilen Nadel geschädigt.