
Die Regeln der meisten Kunden-Dienstleister-Situationen sind nicht allzu verwirrend: Der Kofferträger im Hotel bekommt einen Euro pro Gepäckstück, der Kellner im Restaurant zehn Prozent vom Rechnungsbetrag und wer das Retournieren des Wechselgeldes hier und da dankend ablehnt, sorgt nebenbei für gutes Karma. Ohne Frage, großartiges Service kann durchaus mit großem Trinkgeld belohnt werden, nach oben sind die Grenzen offen.
Aber wie sieht’s eigentlich bei unseren Beauty-Experten in Sachen Trinkgeld aus? Wie viel „gehört“ sich, was ist unverschämt? Und was passiert eigentlich, wenn ich mit dem Ergebnis des Friseurbesuchs so gar nicht leben kann? Und muss ich nach dem – teuren – Termin bei der Kosmetikerin wirklich auch noch die verwendeten Produkte kaufen?
Von unklaren Trinkgeld-Situationen bis zu unabsichtlich verschmiertem Nagellack, die richtige Beauty Etikette ist gar nicht so einfach. Deshalb haben wir drei Expertinnen um Rat gefragt.

Katharina Strassl, Friseurmeisterin und Saloninhaberin (www.katharina-strassl.com), hat die Antwort: „Das Trinkgeld ist ja Ausdruck der Zufriedenheit, und bei uns Friseuren ein Bestandteil des Lohns. Ich persönlich bin der Meinung, dass man sich das auch verdienen muss! Wenn ich zum Beispiel in einem Restaurant sehr zufrieden mit dem Service bin, können es auch gern mal mehr als 10 Prozent sein. Wenn ich das nicht bin, dementsprechend weniger. Es gibt Mitarbeiter, die immer mehr bekommen als andere. An diesem Parameter erkennen wir ganz genau, wie wohl sich der Kunde fühlt. 10 Prozent des Preises, den man für die Dienstleistung ausgibt, aufgeteilt auf alle Mitarbeiter, die daran mitbeteiligt waren, ist ein guter Richtwert."
Situation 2: Direkt nach dem Besuch beim Friseur meines Vertrauens war noch alles gut: Das Haar fällt genauso, wie es soll, der neue Schnitt fühlt sich großartig an. Aber dann: Nach der ersten Haarwäsche in den eigenen vier Wänden entpuppt sich der neue Look als unzähmbar, ich komme gar nicht damit zurecht. Was tun?
Katharina Strassl: „Grundsätzlich gilt: Sobald man merkt, dass das Ergebnis nicht meinen Vorstellung entspricht, sollt man das vortragen. Meist ist nach der ersten Haarwäsche zu Hause der Moment, in dem die Kundin erkennt, wie der Schnitt fällt und wie sie damit zurechtkommt. Jeder Tag, an dem man sich unnötig quält, ist ein verlorener Tag! Also gleich im Salon anrufen und die Probleme melden. Das gilt auch für Haarfarben! Wenn schon zwei Wochen vergangen sind und das Haar schon wieder einen halben Zentimeter nachgewachsen ist, wird es schwer, das Originalproblem zu erkennen. Der Konsument hat vom Gesetz her das Recht darauf, dass „Fehler“ vom Friseur gratis ausgebessert werden. Geld-zurück-Garantie gibt es keine. Achtung: Keinesfalls vor der Reklamation selbst Hand anlegen, weder bei Schnitt, noch bei Farbe."

Kosmetikexpertin Barbara Pfeifer, die unter anderem für die Hautpflegemarke Carita Paris arbeitet: „Ja bitte! Wenn Sie mit einer Behandlung nicht zufrieden waren und sich das auch in Form von diversen Unverträglichkeiten ( Ausschlag, Pickel, etc.) anzeigt, so reklamieren Sie umgehend bei der Kosmetikerin Ihr Problem! Jeder seriöse Salon, der Sie als Kundin behalten möchte, ist hier bemüht eine für Sie befriedigende Lösung zu finden."
Situation 2: Nach der Behandlung zeigt mir die Kosmetikerin mit erwartungsvollem Blick die verwendeten Produkte. Ich habe das Gefühl, zumindest eines kaufen zu müssen, alles andere fühlt sich „unhöflich“ an. Zu Recht?
Barbara Pfeifer: „Eine gute Kosmetikerin wird Ihnen natürlich ein für Ihre Haut spezielles Produkt empfehlen – dafür ist sie geschult, sie hat Erfahrung und möchte das Beste für Ihre Haut! Speziell, wenn Sie Probleme haben, die es zu beseitigen gilt! Aber: Kaufen muss die Kundin gar nichts! Schließlich haben Sie bereits eine Dienstleistung in Anspruch genommen, die Sie bezahlt haben. Leider werden manche Kosmetikerinnen zusätzlich von ihrem Arbeitgeber angehalten, Produkte zu verkaufen.
Handelt es sich um eine sogenannte Promotion-Aktion, die gratis angeboten wird, so ist die Erwartungshaltung an die Kundin eine andere: Hier handelt es sich tatsächlich um ein Verkaufsgespräch, oft ist eine bis zu einstündige Behandlung inkludiert und es wird sehr wohl damit gerechnet, dass sie ein bis zwei Produkte kauft."
Situation 3: Ich habe ein tolles, neues Produkt gekauft, aber es erfüllt meine Erwartungen ganz und gar nicht. Kann ich ein angebrochenes Produkt reklamieren?
Barbara Pfeifer: „Natürlich sollten auch angebrochene Produkte zurückgenommen werden, wenn sie die Erwartungen der Kunden nicht erfüllen! Bei exklusiven Marken wie Carita ist das der Fall, hier wird auf vollste Kundenzufriedenheit größter Wert gelegt."

Judit Klar, Inhaberin des Wiener Nagelstudios Miss Nail (www.miss-nail.at): „Wenn eine Kundin es sehr eilig hat, kassieren wir bereits vor dem Lackieren, helfen ihr in die Jacke und lassen sie Autoschlüssel oder Fahrschein vorbereiten. Sollte dennoch etwas passieren, korrigieren wir selbstverständlich gerne. Grundsätzlich reparieren wir bei Miss Nail Nägel immer schnell, auch ohne Terminvereinbarung."
Situation 2: Rein zur Pediküre, raus mit blutender Nagelhaut und vielleicht sogar einer Infektion. Wie versucht der Nagelsalon, solche Unannehmlichkeiten zu vermeiden? Worauf kann ich als Kundin achten?
Judit Klar: "Bei einer Fußpflege oder Maniküre kann es bisweilen zu leichten Verletzungen kommen. Wichtig ist, dass die Wunde sofort desinfiziert und bei Bedarf auch entsprechend verbunden wird. Bei Miss Nail werden schon vor der Behandlung die Werkzeuge als auch die Haut desinfiziert um Infektionen zu vermeiden. Als Kundin kann man darauf achten, ob die Mitarbeiterin Handschuhe und Mundschutz trägt – falls nicht, diese Schutzmaßnahmen einfordern."