Was einer Beziehung durchaus etwas Pepp verleihen kann, hinterlässt nach dem Scheitern eher einen unangenehmen Nachgeschmack: Wenn der Verflossene erotische Fotos gemacht hat.
Einer Deutschen, deren Ex auch noch als Fotograf gearbeitet hatte, wurde dieses Wissen unangenehm und sie zog vor das Oberlandesgericht in Koblenz. Sie wollte erreichen, dass ihr Ex-Partner am besten gleich alle Fotos und Videos von ihr löschen sollte. Die Richter entschieden, dass der Fotograf zumindest alle Aufnahmen von erotischen Posen in spärlicher Bekleidung löschen musste. Das Persönlichkeitsrecht würde in diesem Fall mehr zählen als das Eigentumsrecht, so die Begründung. Die Fotos von der Ex in Bekleidung darf er als Erinnerung behalten.
So entstehen schöne Portraitfotos.