"Wir haben das Gefühl, vergessen worden zu sein. Hier muss rasch nachgebessert werden", fordert Evelyn Martin, Vorsitzende der Österreichischen Plattform für Alleinerziehende.
Durch die Corona-Pandemie sind viele Menschen in finanzielle Notsituationen geraten. Familien, die aufgrund der neuen Maßnahmen mit finanziellen Schwierigkeiten zu kämpfen haben, können seit letzter Woche um Unterstützung aus dem Familienhärtefonds ansuchen. "Es ist uns ein Anliegen, Familien, die durch die Corona-Krise unverschuldet in finanzielle Schwierigkeiten geraten sind, bestmöglich in dieser schweren Zeit zu unterstützen", heißt es aus dem Familienministerium. Alleinerziehende beziehungsweise getrennt lebende Eltern profitieren hier allerdings kaum, wie die Österreichische Plattform für Alleinerziehende (ÖPA) nun kritisiert.
"Wir sind auch Familie"
Woran liegt’s? Die Kriterien für eine Auszahlung aus dem Familienhärtefonds orientieren sich am traditionellen Bild der Mutter-Vater-Kind-Mittelstandsfamilie. Die "oft harte Lebensrealität der großen Gruppe der Alleinerziehenden und ihrer Kinder" werde außer Acht gelassen, so Evelyn Martin, Vorsitzende der ÖPA.
"Wir wollen in unserer Erziehungsleistung wertgeschätzt werden. 156.000 Kinder unter 15 Jahren werden in Österreich von Alleinerziehenden betreut – wir sind auch Familie", erklärt Martin in der Presseaussendung der ÖPA und weist gleichzeitig auch auf die hohe Armutsgefährdung von Alleinerziehenden hin: Mit 44 % gehören Alleinerziehende zu einer der Gruppen in Österreich, die am stärksten von Armut bedroht sind.
Ausbleibende Unterhaltszahlungen zählen nicht als Einkommensverluste
Nicht antragsberechtigt sind nach den Regelungen des Familienhärtefonds Bezieher*innen der Mindestsicherung, Bezieher*innen von Sozialhilfen (Studienbeihilfe, etc.), Selbstständige, die keine Unterstützung aus dem Härtefallfonds der WKO erhalten, Elternteile, bei denen die Unterhaltszahlungen des anderen Elternteils ausfallen, weil der*die andere Job oder Einkommen durch Corona verloren hat sowie Elternteile, die ein Doppelresidenzmodell leben, aber keine Familienbeihilfe beziehen. Auch für Einkommensverluste aus geringfügigen Einkommen gibt es keine Entschädigung. Neben der ÖPA üben auch Arbeiterkammer und Armutskonferenz Kritik an den strengen Richtlinien.

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