
Autofahrer-Irrtümer
Wenn ich die Rettungsgasse bilde, muss ich auch den Pannenstreifen mitbenützen
Falsch: Prinzipiell sollte der Pannenstreifen so weit wie möglich freigehalten werden. Wenn es aber nötig ist, um eine ausreichend breite Rettungsgasse bilden zu können, darf man ihn nach rechts hin mitbenützen.
Die Strafen bei Behinderung der Bildung einer Rettungsgasse bzw. der Behinderung eines Einsatzfahrzeuges ist übrigens teuer: bis zu 726 Euro bzw. 2.180 Euro.

Autofahrer-Irrtümer
Konstantes Fahren auf der Mittelspur ist immer verboten
Wie war das nochmal mit dem Rechtsfahrgebot?!
Also: Laut StVO muss man auf mehrspurigen Freilandstraßen, Autobahnen (auch auf "Stadtbautobahnen"!) prinzipiell den rechten Fahrstreifen benützen.
Aber: Man darf links bleiben, wenn weiter vorne ein weiteres langsameres Fahrzeug auf der rechten Spur fährt und das Wechseln auf den ersten Fahrstreifen unzumutbar ist, weil man unmittelbar darauf gleich wieder einen Spurwechsel vornehmen müsste - so sollen gefährliche Spurwechsel (schließlich sollen andere Verkehrsteilnehmer nicht behindert werden) und ein Schlangenlinienfahren verringert werden, erklärt der ÖAMTC.

Autofahrer-Irrtümer
Als FußgängerIn darf man einen Parkplatz reservieren
Eine häufige Situation: Die Parkplätze sind rar, endlich hat man einen gefunden und der Beifahrer oder die Beifahrerin eilt zu Fuß voraus, um den begehrten Parkplatz zu „reservieren“. Das führt immer wieder zu Streit zwischen Autofahrern, der auch schon mal von der Polizei geschlichtet werden musste. Dabei ist die Regelung hierzu sehr einfach: Laut Straßenverkehrsordnung ist es nicht erlaubt, einen Parkplatz durch einen Fußgänger/Passanten reservieren zu lassen.

Autofahrer-Irrtümer
Mit Flip-Flops und Schlapfen Auto fahren ist verboten
Falsch: High Heels, Flip-Flops und Bergschuhe sind am Steuer zwar nicht verboten, aber gefährlich.
"Grundsätzlich darf sich ein Lenker aber nur in einem Zustand hinter das Steuer setzen, in dem er das Fahrzeug sicher beherrschen kann. Das beinhaltet auch das geeignete Schuhwerk. Rechtliche Auswirkungen, wie vor allem der Malus in der eigenen Haftpflichtversicherung und strafrechtliche Konsequenzen, sind dann denkbar, wenn ein Verkehrsunfall durch ein bestimmtes Schuhwerk zumindest mitverursacht wurde", erklärt man beim ÖAMTC.
Das Problem: Das Gefühl fürs Pedal ist eingeschränkt, so muss man gerade in Schreck- und Notsituationen automatisch das richtige Pedal treten können.
Barfuß ist ebenfalls keine gute Idee: Bei einer Gefahrenbremsung kann so unmöglich der erforderliche Druck auf die Pedale ausgeübt werden.

Autofahrer-Irrtümer
Wenn ich mich im Reißverschlusssystem einordnen muss, sollte ich so früh wie möglich die Spur wechseln
Falsch! Ob in einem Baustellenbereich oder weil sich zwei Fahrspuren auf eine verengen: Damit das Reißverschlusssystem optimal funktioniert, muss das Einordnen im Endbereich bzw. frühestens im letzten Drittel des endenden Fahrstreifens stattfinden.

Autofahrer-Irrtümer
Nach einem kleinen Parkschaden kann ich dem anderen Fahrer einfach einen Zettel hinterlassen
Lieber nicht, die fehlende Geduld bringt Ärger: Denn auch der Unfallhergang bei einem „kleinen Parkrempler“ muss geklärt werden. Dazu reicht eine Notiz, die man am Fahrzeug des Unfallgegners anbringt, nicht aus. Wer sich nicht daran hält, macht aus einem kleinen Parkschaden schnell eine Anzeige wegen Fahrerflucht – mit wesentlich unangenehmeren (und teuren) Folgen. Natürlich gibt es auch die Möglichkeit auf die Polizeidienststelle zu gehen und dort den Vorfall zu melden. Juristisch ist man auf der sicheren Seite, wenn der Schaden gleich telefonisch der nächsten Polizeistation gemeldet wird.