Allgemeinmediziner
Ist die erste Anlaufstelle für alle Beschwerden. Der Allgemeinmediziner, auch Praktischer Arzt genannt, verweist dann, wenn notwendig, weiter zu zuständigen Kollegen. Seit der Einführung der e-Card kann jeder Patient ohne Überweisung pro Quartal auch auf eigene Faust zu zwei Fachärzten gehen. Beim Besuch eines Zahnarztes war und ist nach wie vor keine Überweisung notwendig.
Facharzt für Anästhesie und Intensivmedizin
Narkosefacharzt und Überwachung von Patienten mit bedrohlichen Erkrankungen.
Facharzt für Arbeitsmedizin
Betreut die Maßnahmen zur Unfallverhütung bzw. Vorbeugung und Behandlung von möglicherweise am Arbeitsplatz auftretenden Erkrankungen.
Facharzt für Augenheilkunde und Optometrie
Arzt, der die Erkrankungen und Veränderungen des Augen erkennt und behandelt.
Facharzt für Chirurgie
Behandelt Krankheiten und Verletzungen durch eine manuelle oder instrumentelle Einwirkung auf den Körper im Zuge einer Operation.
Facharzt für Dermatologie
Arzt für Haut- und Geschlechtskrankheiten. Befasst sich mit Erkrankungen der Haut sowie Tumoren.
Facharzt für Forensik
Rechtsmediziner, führt im Auftrag von Staatsanwaltschaft und Gericht Untersuchungen durch wie Obduktionen von Leichen oder DNA-Analysen.
Facharzt für Gynäkologie und Geburtshilfe
Betreut Frauen vor, während und nach Schwangerschaften sowie bei Geburten. Außerdem Erkennung und Behandlung von Krankheiten der weiblichen Geschlechtsorgane.
Facharzt für HNO
Hals-, Nasen- und Ohrenarzt. Erkennt und behandelt Erkrankungen und Missbildungen von Ohren, oberen und unteren Luftwegen, Mundhöhle, Rachen, Kehlkopf und Speiseröhre.
Facharzt für Immunologie
Befasst sich mit Störungen des Immunsystems.
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